Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen 
1. Jeder Verkauf oder Vermietung erfolgt ausschließlich zu folgenden Bedingungen, die von beiden Seiten als verbindlich
anerkannt werden. Der Mieter oder sein gesetzlicher Vertreter erkennt diese durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein,
Mietvertrag oder der Auftragsbestätigung an. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters / Bestellers haben ausdrücklich keine Gültigkeit. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall vom Vertrag, auch kurzfristig, zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel an der Liquidität des Mieters oder andere Umstände bekannt werden, die den Vermieter vermuten lassen müssen, dass der Mietvertrag von Seiten des Mieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann (Vorstrafen, laufende Ermittlungen oder Verfahren). Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.  
2. Die Preise der Mietpreisliste gelten pro Tag, in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der gültigen Mietpreisliste des Vermieters. Die Mietgebühr ist bei Abholung / Anlieferung der Mietgegenstände in Bar oder Vorkasse per Überweisung fällig. Eine andere Zahlungsweise ist vorher vom Vermieter zu genehmigen. Bei Erstkunden ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen. 
Der Einsatz des Mietgutes ist ausschließlich in der BRD und am angegebenen Einsatzort zulässig. 
Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 
3. Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. (1Tag = 8 Stunden) Die im Mietvertrag angegebene Mietdauer ist unbedingt einzuhalten, da bei eigenmächtiger Verlängerung entstandener Schaden (z.B. Zumietungen für den nächsten Einsatz), berechnet wird, mindestens jedoch wird ein Betrag in Höhe des vereinbarten Mietpreises zusätzlich berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Mietgegenstände sind bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. 
4. Der Mieter verpflichtet sich, mit dem an Ihn vermieteten Mietgut samt Zubehör in sorgsamer Art und Weise umzugehen, und diese nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Für Beschädigungen, insbesondere auch durch Dritte, haftet der Mieter in vollem Umfang, gleiches gilt für den Verlust. Diese Haftung beginnt bei Verlassen des Lagers und endet beim Wiedereintreffen der gesamten Geräte und nach deren Überprüfung. Diese Haftung gilt auch bei Veranstaltungen, die durch Personal des Vermieters betreut werden. Bei Veranstaltungen ist der Mieter verpflichtet, für eine Bewachung des Mietgutes zu sorgen. Ein Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden, die durch das Mietgut entstehen können. Mietgut ist in einem Sauberen zustand zurück zu geben. 
5. Bei Veranstaltungen, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden, sorgt der Mieter für einen angemessenen Schutz vor Regen durch geeignete Überdachungen. Dieses gilt für Bühnen, Lautsprecherboxen, Lichtanlagen, Mischpultplätzen, Stromverteiler etc. Schäden, die in Folge unzureichender Überdachung oder Abdeckung durch Regeneinwirkung an den Geräten entstehen, sind vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen. Ferner trägt er die Kosten für die Anmietung von Ersatzgeräten.
6. Der Vermieter wird den Mieter beraten, was die Auswahl der Geräte für seinen Anwendungsfall betrifft. Schäden, die durch zu geringe Dimensionierung, insbesondere von Beschallungsanlagen, entstehen, sind in vollem Umfang vom Mieter zu ersetzen. Nehmen Leuchtmittel im Betrieb des Mieters Schaden, so muss er die Kosten für den Ersatz tragen. Schäden durch äußere Gewalteinwirkung wie Stöße, oder durch das Herunterfallen von Geräten, sowie durch unzureichende Belüftung der Geräte, sind vom Mieter zu ersetzen, ebenso entstandener Schaden an jeglichen Geräten, hervorgerufen durch Überspannung, Wasser / Regeneinwirkung oder Eindringen sonstiger Fremdkörper. 
7. Der Mieter verpflichtet sich, alle Schäden, die während der Mietzeit auftreten, oder den Verlust von Mietgegenständen sofort dem Vermieter schriftlich zu melden. Für Ausfall und Folgeschäden durch unsere Mietobjekte übernehmen wir keine Haftung. 
8. Der Mieter hat Gelegenheit, sich von dem funktionstüchtigen Zustand der Geräte und deren Zubehör bei der Übergabe am Auslieferungsort zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er die Ordnungsmäßigkeit ausdrücklich an. 
9. Bei Nichtabholung des reservierten Materials ist der volle Mietpreis fällig. Ausnahmen von dieser Regelung, (Stornierungen zu einem frühen Zeitpunkt) sind im Einzelfall mit uns zu vereinbaren. 
10. Der Vermieter ist berechtigt, reservierte Geräte durch andere in ihrer Funktion und Qualität gleiche Geräte zu ersetzen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Kleve. Es gilt deutsches Recht. 
12. Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von der Vermieterfirma Biermann Veranstaltungstechnik GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
13. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Mietern / Käufern. Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von der Vermieterfirma Biermann Veranstaltungstechnik GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
14. Die in der Mietliste aufgeführten Objekte sind lediglich gemietet und bleiben im Besitz der Biermann Veranstaltungstechnik GmbH. Firmenlogos dürfen durch den Mieter weder unsichtbar gemacht noch entfernt werden. Das Bekleben, Beschriften oder Besprühen der Mietobjekte, insbesondere Toilettenwagen, Kühlwagen, Zelte, mit Plakaten oder Werbematerial ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. 
15. Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten. Ab dem Zeitpunkt des Lagerausganges bis zum Zeitpunkt des Lagereinganges für sämtliche Schäden durch Transport, Witterung (z.B. Schneefall, Sturm!), Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen, Verschmutzungen etc.
16. Bei nicht retournierten oder defekt retournierten Mietobjekten werden die Wiederherstellungskosten in den Originalzustand dem Mieter in Rechnung gestellt. 
17. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter/Drittpersonen ist untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter belastet. 
18. Bei Rücktritt vom Mietvertrag (Cancelling) werden die bis dahin aufgelaufenen Kosten für Vorbereitung und anderweitige Absage dem Mieter / Veranstalter nach tatsächlichen Aufwand berechnet.     
19. Bei Diebstahl oder Verlust ist der Mieter verpflichtet, den Schaden polizeilich zur Anzeige zu bringen. Beim Feststellen von Transportschäden hat der Mieter beim Frachtführer eine schriftliche Bestandsaufnahme zu veranlassen.
20. Sämtliche Änderungen zu den auf der Mietliste aufgeführten Mietobjekten oder im Vertrag aufgeführten Leistungen bedürfen der einfachen Schriftlichkeit. Der Einsatz des Mietgegenstandes darf nur in der BRD, bzw. am angegebenen Einsatzort erfolgen.    
21. Alle Mietgüter wie z.B. Heizungen, Toilettenwagen, Stapler usw. werden ohne Betriebsmittel (Heizöle, Seife, Diesel usw.) geliefert. 
22. Der Mieter verpflichtet sich beim Einsatz von Toilettenwagen entsprechendes Service- u. Reinigungspersonal auf seine Kosten einzustellen und mit dem Betrieb vertraut zu machen.
23.Bei eintretendem Frost oder Schneefall ist der Mieter verpflichtet, Zelte und Toilettenwagen bis über die Frostgrenze von mind. 5°C auf seine Kosten zu beheizen. Für Schäden, die durch Unterlassen des Heizens entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang.
24. Beanstandungen und Mängel am Mietgut sind dem Vermieter sofort nach der Übergabe anzuzeigen, so dass eine   
Nachbesserung durch den Vermieter erfolgen kann. Spätere Beanstandungen, insbesondere nach der Veranstaltung,
können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine eigenmächtige Kürzung des Rechnungsbetrages auf Grund von Schäden oder Mängeln, die nicht unverzüglich gemeldet wurden, ist nicht zulässig.
25. Der gesamte Miet- bzw. Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, vor der Auslieferung in Bar oder durch Überweisung
auf eines der Konten von Biermann Veranstaltungstechnik GmbH zu zahlen. Dabei ist die Überweisung so früh zu veranlassen, dass diese durch den Vermieter mittels Kontobestätigung überprüft werden kann. Ohne erfolgte Zahlung hat der Mieter kein Recht auf Auslieferung der bestellten Waren. Ebenfalls schließt die Firma Biermann Veranstaltungstechnik GmbH eine Übertragung von Forderungen, deren Abtretung oder Verpfändung an Dritte aus. Auch ein Verkauf von Forderungen an Dritte ist nicht zulässig. Der gesamte Forderungsbetrag ist immer direkt an die Firma Biermann Veranstaltungstechnik GmbH zu entrichten 
26. Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten für die Beschaffenheit der Ware die rechtlichen und technischen Vorschriften der BRD. Deshalb kann die Firma Biermann Veranstaltungstechnik GmbH keine Gewähr dafür übernehmen, das die Waren, Mietgut den rechtlichen und technischen Bestimmungen des Empfängerlandes entspricht.
27. Die AGB befinden sich auf den Mietkatalogen, im Internet und in den Geschäftsräumen der Firma Biermann Veranstaltungstechnik GmbH und können dort jederzeit in aktueller Form eingesehen werden. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Die Firma Biermann Veranstaltungstechnik GmbH arbeitet regelmäßig an Fortschritt und Weiterentwicklung Ihrer Produkte. Sie behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebotes vorzunehmen.
Die AGB unsere Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn wir diese nicht ausdrücklich wiedersprechen. Wir sind nur bereit, 
auf der Grundlage unserer AGB vertragliche Bedingungen ein zugehen. 
28. Der Mieter oder sein gesetzlicher Vertreter erklärt mit seiner Unterschrift mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden zu sein.           


Share by: